 Die FischerprüfungDas Fischen in den Gewässern des Freistaats ist nur mit Fischereischein erlaubt. Wer als Erwachsener einen staatlichen Fischereischein erwerben will, der muss zuerst die staatliche Fischerprüfung erfolgreich ablegen. Diese findet alljährlich am ersten Samstag im März statt. Ab 2012 wird es keine schriftlichen Nachholtermine mehr geben. Zuvor ist der Besuch eines Vorbereitungs-Lehrganges Pflicht. Dieser wird landesweit meist von Fischereiverbänden und örtlichen Fischereivereinen angeboten. Die Liste der Kurse findet man unter: fischerpruefung-bayern.de im Internet veröffentlicht. Im Rahmen des vom Freistaat Bayern geplanten Ausbaus des E- Governments ist es seit geraumer Zeit vorgesehen, dass die Fischerprüfung zukünftig online erfolgen soll. Da die Realisierung dieser Idee komplizierter ist als zunächst gedacht, findet derzeit noch eine Testphase statt. Der LFV Bayern informiert seine Mitglieder über die Entwicklung im Hinblick auf die Online-Fischerprüfung. Für Kinder und Jugendliche vom vollendeten 10. bis zum 18. Lebensjahr gibt es den Jugendfischereischein. Dafür muss man nicht einmal eine Prüfung machen. Der Inhaber einer solchen Karte darf damit allerdings nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers zum Fischen gehen.  |  | |