 AUFBAUTERMINEBeginn des Aufbaues: Dienstag, 9. März 2010, 8.00 Uhr Beendigung des Aufbaues: Freitag, 12. März 2010, 16.00 Uhr Stände, mit deren Aufbau bis Freitag, 12. März 2010, 12.00 Uhr, nicht begonnen wurde, werden auf Kosten des Ausstellers dekoriert, sofern nicht anderweitig darüber verfügt wird. Ersatzansprüche können durch den Mieter nicht geltend gemacht werden. Wir richten an die in den Hallen untergebrachten Aussteller die dringende Bitte, den frühen Aufbautermin zu nutzen. Es empfiehlt sich deshalb sofort bei Aufbaubeginn die Schwergüter anzutransportieren. Erfahrungsgemäß muss in den letzten Aufbautagen mit Engpässen im Transportverkehr innerhalb des Ausstellungsgeländes gerechnet werden. ABBAUTERMINEBeginn des Abbaues: Sonntag, 21. März 2010, 19.00 Uhr Beendigung des Abbaues: Dienstag, 23. März 2010, 12.00 Uhr Ausweise für den Auf- und Abbau sind nicht erforderlich. AUFBAU-VERKEHRSREGELUNGAb Mittwoch den 10. März 2010, kann das Ausstellungsgelände nur mit einem Passierschein gegen Hinterlegung einer Gebühr von Euro 20,00 befahren werden. Dieser Passierschein hat folgende Gültigkeitsdauer: Pkw's = 1 Stunde Lkw's = 1 1/2 Stunden. Nach fristgerechtem Verlassen des Ausstellungsgeländes wird der hinterlegte Betrag vom Kontrollpersonal erstattet. Bei Überschreitung der Frist wird der hinterlegte Betrag einbehalten. Unterstützen Sie bitte das Kontrollpersonal bei ihrem schwierigen Dienst. Diese Maßnahmen dienen einem reibungslosen Verkehrsablauf in der Aufbauphase. ZUFAHRTSREGELUNG/HALLENÖFFNUNGWährend der Durchführung der Ausstellung ab Samstag, 13. März 2010 bis einschließlich Sonntag, 21. März 2010, kann das Ausstellungsgelände täglich nur von 8.00 bis 8.45 Uhr, und von 18.15 bis 19.00 Uhr, zur Warenanlieferung mit einem gültigen Eintrittsausweis und gegen Hinterlegung der o. a. Gebühr befahren werden. Die Hallen werden täglich ab 8.00 Uhr geöffnet und um 19.00 Uhr geschlossen. Die Zufahrtstore werden um 19.15 Uhr geschlossen. Für die Besucher ist die Ausstellung täglich von 9.00 Uhr - 18.00 Uhr geöffnet. STANDAUFBAU/HALLEVon der Ausstellungsleitung werden gebrauchte Standbegrenzungswände aufgestellt, die tapeziert und anschließend gestrichen werden müssen oder mit Stoff bespannt werden können. Im Interesse eines guten Gesamtbildes sind die Aussteller zu einer sorgfältigen und sauberen Gestaltung ihres Standes verpflichtet. Stände, deren unzureichende Gestaltung das Gesamtbild der Ausstellung bzw. der Halle beeinträchtigen, werden von der Ausstellungsleitung nicht abgenommen. Direkt bestrichene oder anderweitig beschädigte Wände müssen ersetzt werden! Die Messehallen verfügen über Eingangs- und Notausgangstüren mit einer lichten Breite von 2,09 m und einer lichten Höhe von 2,03 m. Wenn Sie Exponate anliefern möchten, die diese Maße überschreiten, kann dies ohne zusätzliche Kosten nur am Mittwoch, den 3. März 2010 oder Donnerstag, den 4. März 2010 erfolgen. Danach können Türen oder Fassadenelemente nur dann ausgebaut werden, wenn nicht bereits aufgebaute Messestände dies verhindern, wobei ein Techniker-Stundenlohn von 42,00 Euro berechnet wird. Die maximale Belastung des Fußbodens in den Leichtbauhallen beträgt 500 kg/m2. Bei höheren Belastungen kann eine Bodenverstärkung erfolgen. Dadurch wird die Belastungsfähigkeit auf 750 kg/m2 erhöht. Bis zum 12. Februar 2010 kann die Bodenverstärkung kostenlos angefordert werden. Danach ist dies durch den laufenden Aufbau der Messehallen nicht mehr, oder nur mit einem Kostenaufwand für Nachbearbeitung, möglich. ACHTUNG: Aufgebaute Stützwände dürfen aus statischen Gründen auf keinen Fall entfernt werden. Falls Sie Stützwände entfernen wollen, bitten wir Sie, dies in unserem Ausstellungsbüro vor Ort oder bereits vorher über unser Lindauer Büro bekanntzugeben. Sollten Sie auf eigene Verantwortung Wände entfernen, so können wir leider ebensowenig wie die Firma Messebau Bad Ems hierfür Haftung übernehmen. Die Standfläche muss mit einem einheitlichen Bodenbelag voll ausgelegt sein. Die obligatorische Standblende wird nicht mehr generell zur Auflage gemacht. Die Messeleitung hält sich in einzelnen Fällen vor, die Standblendenpflicht aufrecht zu erhalten. Dies kommt dann zum tragen, wenn die Standgestaltung unterdurchschnittlich ist und damit das Gesamtbild der Umgebung bzw. der Messehalle negativ beieinflußt wird. Die Bauhöhe in den Hallen beträgt maximal 2,50 m. Ausnahmeregelungen auf schriftliche Anfrage möglich. STANDAUFBAU/FREIGELÄNDEJede Aufgrabung im Freigelände ist genehmigungspflichtig. Die Kabel-Rohrleitungspläne sind vor Beginn einer Tiefbaumaßnahme im Büro der Ausstellungsleitung einzusehen. Für evtl. entstehende Leitungsschäden haftet der Aussteller. Ebenso für die Wiederherstellungskosten des Ausstellungsplatzes. PARKENDas Parken im Messegelände ist grundsätzlich nicht statthaft. Ab Samstag, den 13. März 2010, 8.45 Uhr, ist das Messegelände für jeglichen Fahrzeugverkehr gesperrt (Ausstellerparkplätze siehe Formblatt 10). AUSSTELLERAUSWEISEAb dem 17. Februar 2010 können im Ausstellungsbüro in der Dr.-Ernst-Derra-Str. 4 und ab dem 1. März 2010 in der DreiLänderHalle im 1. Stock die Ausstellerausweise abgeholt werden. Pro 8 qm Hallenstandfläche einen Ausweis oder bei Freigeländeständen bis 50 qm drei Ausweise, jede weitere 20 qm einen Ausweis, max. 10 Stück kostenlos. Bei Bedarf werden zusätzliche Ausweise kostenpflichtig für je Euro 20,00 inkl. 19% MwSt. ausgestellt. Die Ausweise werden ohne Namen ausgegeben (siehe hierzu unter anliegendes Formular Werbung 12). Abgabe nur nach restloser Begleichung der Standmiete (vorliegende Kontengutschrift). BEWACHUNGAb 8. März 2010 werden Kontrollposten eingesetzt. Sie haben die Aufgabe, unbefugte Personen von der Ausstellung fernzuhalten. Ab Ausstellungsbeginn bitten wir darum, diesem Personal die verantwortungsvolle Arbeit durch unaufgefordertes Vorzeigen des Ausstellerausweises zu erleichtern. Ab dem 8. März 2010 wird die Ausstellung auch nachts bewacht. STROM- UND WASSERANSCHLÜSSEHierfür liegen die Formblätter der Vertragshandwerker bei. Die Aufträge sind nicht an die Ausstellungsleitung, sondern bis 1. Februar 2010 an die Vertragshandwerker direkt zu senden (siehe hierzu unter anliegendes Formular Elektro 3 und Wasser 4). Nur termingerecht bestellte Arbeiten können bis zum Ausstellungsbeginn fertiggestellt werden. Aussteller, die beabsichtigen, Getränke oder Speisen an das Publikum abzugeben, müssen einen Wasseranschluss, sowie einen Wasserabfluss zum Spülen der Gefäße einrichten lassen. STANDWACHEDie Stände können nachts nicht durch Personal des Ausstellers bewacht werden, sondern nur durch das von der Ausstellungsleitung beauftragte Wachinstitut (siehe hierzu anliegendes Formular unter Wachdienst 10). STANDREINIGUNG(Siehe hierzu anliegendes Formular unter Reinigung 10). VERSICHERUNGDer Abschluss einer Versicherung für das Ausstellungsgut mit An- und Abtransport wird dringend empfohlen (siehe hierzu anliegendes Formular unter Versicherung 9). TIPP: Prüfen Sie bitte, ob Ihre bestehende Versicherung das Ausstellungsrisiko bereits deckt! EINHALTUNG VON SICHERHEITSVORSCHRIFTENNach dem Maschinenschutzgesetz dürfen technische Arbeitsmittel nur dann in den Verkehr gebracht werden, wenn sie den allgemein anerkannten Regeln der Technik, sowie den Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften, entsprechen. (Gesetz über techn. Arbeitsmittel vom 24.6.1968 - BGBI.IS 717.7) AKUSTISCHE VORFÜHRUNGENmittels Lautsprecher sind innerhalb der Ausstellung nicht gestattet. Zur Vermeidung von Geräuschbelästigungen können Propagandavorträge nur in Zimmerlautstärke durchgeführt werden. AUSSCHANK ALKOHOLISCHER GETRÄNKEIst der Ausschank alkoholischer Getränke gestattet, so sind auf Verlangen auch alkoholfreie Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle zu verabreichen. Davon ist mindestens ein alkoholfreies Getränk nicht teurer zu verabreichen, als das billigste alkoholische Getränk in gleicher Menge. ZUSÄTZLICHE STANDEINBAUTEN / MÖBELVERLEIHTeppich-, Stuhl-, Tisch- und Standblendenverleih (siehe hierzu unter Formular Messebau 7 und Möbel 8). AUSSTELLUNGSMALER(Siehe hierzu anliegendes Formular unter Maler 5). FERNSPRECH-ZEITANSCHLÜSSEAnträge zur Errichtung eines Zeitanschlusses sind unter Benützung des anliegenden Formulars Nr. 6, T-Mobile Deutschland GmbH, Geschäftskundenvertrieb, Region Süd, Dingolfinger Str. 1-11, 81673 München unter Angabe der Hallen und Standnummer direkt einzureichen. QUARTIERVERMITTLUNGPassau Tourismus e.V., Bahnhofstr. 28, 94032 Passau, Tel.: 08 51/95 59 8-0, Telefax: 08 51/57 298 Ein Quartierbestellformular liegt bei (siehe hierzu anliegendes Formular unter Hotel 11). AUSSTELLUNGSSPEDITEURGebrüder Weiss GmbH, Transport und Logistik, Industriestr. 14B, 94036 Passau, Telefon: 08 51/807-0, Telefax: 08 51/807-10, Messetelefon: 0172/8563006, Email:service.passau@gw-world.com Internet: www.gw-world.com Zur Vermeidung von Irrläufern bitten wir, in den Versandpapieren die genaue Anschrift der Spedition anzugeben und dabei die Hallen- und Stand-Nr. bzw. den Freigeländeblock zu vermerken. GABELSTAPLERAuf dem Ausstellungsgelände steht ein Gabelstapler mit Fahrer (Hubleistung 4 t) von Dienstag, 9. März 2010 bis Freitag 12. März 2010 und von Montag, 22. März 2010 bis Dienstag, 23. März 2010 in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr bereit und kann gegen eine Pauschalgebühr gemietet werden. Anforderung der Leistung über die Messeleitung oder direkt bei der Gebrüder Weiss GmbH (Adresse siehe Ausstellungsspediteur). PRESSEBERICHTEAußer den üblichen Maßnahmen der Besucherwerbung möchten wir der Presse frühzeitig eine Serie von „Neuheitennachrichten" zugehen lassen. Überlassen Sie uns bitte bis spätestens 1. Februar 2010 Bild- und Textmaterial von interessanten Neuheiten, die Sie zeigen werden, damit wir hiervon einen Vorbericht zusammenstellen und an die Redaktionen weiterleiten können. BRENNSTOFFEInnerhalb der Ausstellungshallen ist der Einsatz von Brennstoffen, wie Gas, Benzin, Petroleum, Heizöl usw. grundsätzlich verboten. An den Ständen dürfen sich auch keine gefüllten Behälter wie Tanks, Gasflaschen usw. befinden. Pkw's dürfen in den Hallen nur mit entleertem Tank und abgeklemmter Batterie aufgestellt werden. WERBUNGFür die Ausstellung werden folgende Werbemaßnahmen zur Durchführung kommen: a) Insertionen in den Tageszeitungen des Einzugsgebietes. b) Anschlag von Plakaten. c) Anbringung von querformatigen Werbetafeln und Großwerbetafeln im gesamten Einzugsgebiet. d) Berichte über Presse und Rundfunk. e) Rundfunkwerbung. BÜHNENPROGRAMMEs gibt verschiedene Bühnen auf der Messe auf denen Präsentationen möglich sind, z.B. für die Fachschau Medizin-Gesundheit-Wellness können Fachvorträge kostenfrei durchgeführt werden. Bitte richten Sie Ihre Anfrage per Telefon an Frau Carolin Rettner (Telefonnummer: 08382/9300-12) oder per Fax (Faxnummer: 08382/9300-18). VORVERKAUFSSTELLENRichten Sie als besonderen Service eine Vorverkaufsstelle für Ihre Kunden ein. Wir gewähren Ihnen auf jede verkaufte Karte 5 % Provision und statten Sie mit allen erforderlichen Unterlagen aus. (siehe hierzu anliegendes Formular unter Werbung 12) BÜRO DER AUSSTELLUNGSLEITUNGAb 17. Februar 2010, Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 und von 13 bis 17 Uhr. Freitag von 8 bis 13 Uhr. Während der Veranstaltung täglich von 8.00 - 18.30 Uhr durchgehend. AUFTRAGS-ARBEITENBitte fordern Sie für Installationsarbeiten Angebote an und entscheiden Sie danach über die Notwendigkeit von Installationen. Vorher geklärte Aufwendungen helfen Überraschungen zu vermeiden und ggf. Kosten zu senken. Durch bestimmte bauliche Besonderheiten sind teilweise hohe arbeitstechnische Aufwendungen notwendig. Diese lassen sich im Vorfeld jedoch klären und quantifizieren. Die hier aufgeführten Vertragshandwerker beraten Sie auf Anfrage gerne. HALLENHEIZUNGFällt der erste Veranstaltungstag in den Zeitraum vom 15. September bis 15. Mai, so werden die Leichtbauhallen mit Warmluftheizgeräten ausgestattet. Der Betrieb der Heizanlagen beginnt aus Sicherheitsgründen um 8.00 Uhr des ersten Veranstaltungstages und endet um 18.00 Uhr am letzten Veranstaltungstag. Temperatur- und feuchteempfindliche Ausstellungsgüter sind daher vom Aussteller vor Kälte- und Wasserschäden zu sichern. Dies gilt besonders während der Veranstaltung in den Nachtstunden, da die Heizgeräte, bei Bedarf, täglich von 8.00 bis 18.00 Uhr in Betrieb sind, aber nicht nachts. Wir bitten dies zu berücksichtigen! Zwischenheizen und Durchheizen tagsüber während der Aufbauphase kann aus versicherungstechnischen Gründen nicht erfolgen. ENTSORGUNGS-ANORDNUNGzum Thema Umweltschutz - Abfallvermeidung - Mülltrennung (verbindlich für alle Aussteller) auf der DreiLänderMesse, Passauer Frühling 2010 13. März - 21. März 2010 Als Veranstalter haben wir ein detailliertes Konzept, das alle Interessen berücksichtigt und auch realisiert werden kann, ausgearbeitet. Der erste und wichtigste Schritt ist es, Abfall zu vermindern. Unvermeidbare Abfälle müssen, entsprechend ihrer Wiederverwertbarkeit, mit Ihrer Unterstützung getrennt werden. Für die DreiLänderMesse heißt dies konkret, dass Papier-, Pappe- und Kartonagenabfälle, Biomüll, Glas und sonstige Abfälle getrennt entsorgt werden müssen. Stellen Sie bitte vor Ihren Stand leere Kartons, Verpackungen, Papier, Holz usw. gesondert vom übrigen Abfall zum weiterhin kostenlosen Abtransport durch unsere Reinigungs-Vertragsfirma bereit. Vermeiden Sie bitte Verunreinigungen durch Farbe, Feuchtigkeit usw.. Großverpackungen müssen durch den Aussteller selbst entsorgt werden. Im Gelände finden Sie Glas- und Wertstoff- Container. Besondere Hinweise und Auflagen für Aussteller, die Speisen und Getränke auf der DreiLänderMesse abgeben: Aussteller, die Speisen und Getränke zum sofortigen Verzehr abgeben, werden gebeten, unbedingt spülbares Mehrweggeschirr und -besteck zu verwenden. Läßt es sich nicht vermeiden, Plastik-Einweggeschirr zu verwenden, muss die Kinold-Ausstellungsgesellschaft hierüber schriftlich informiert werden. Nach dem Verursacherprinzip werden je nach Anfall und Materialfraktion hierfür anfallende Entsorgungskosten berechnet. Bei Kleinstmengen von Einwegmaterialien wird eine Müllpauschale von Euro 40,00 zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt, die als Mindestgebühr gilt. Höhere Entsorgungskosten werden in den Aufbau- und Durchführungstagen durch die Reinigungsfirma festgestellt und unverzüglich bekannt gegeben. Müllbeutel sind im Ausstellungsbüro abzuholen. Nach wie vor ist der Verkauf von Dosen nicht gestattet. Während der Aufbau- und Durchführungszeit steht Ihnen die Ausstellungsleitung für spezielle Fragen bereit. Aussteller mit größerem Anfall an Biomüll werden gebeten, im Ausstellungsbüro vorzusprechen, um entsprechende Behältnisse anzufordern. Wir möchten vermeiden, dass die enorm angestiegenen Müllbeseitigungs- und Reinigungskosten auch von Ihnen mitgetragen werden müssen. Bitte unterstützen Sie uns, gemeinsam können wir viel für unsere Umwelt tun. Wird der Messestand nach dem Abbau nicht in besenreinem Zustand hinterlassen, so ist die Messeleitung berechtigt die notwendigen Arbeiten auf Rechnung des Ausstellers in Auftrag zu geben. Bei Beendigung der Abbauarbeiten empfiehlt sich die Anzeige bei der Messeleitung oder bei der Wachleitung des Wachdienstes. Für Fragen stehen wir jederzeit gern bereit. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe. (Ergänzungen und Änderungen vorbehalten) Ihre Kinold Ausstellungsleitung |